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Baubewilligung für die Mobilfunkerneuerung InTunnel.com mit Antennenaustausch

11. April 2024

Im Baugesuchsverfahren der Swisscom (Schweiz) AG für die Mobilfunkerneuerung InTunnelCom mit Antennenaustausch hat der Gemeinderat am 25.03.2024 bzw. 08.04.2024 folgende Entscheide erlassen, welche durch öffentliche Publikation eröffnet werden:

 

  • Der Swisscom, Chur, der Salt Mobile, Zürich und der Sunrise, Glattpark wird die Baubewilligung für die Mobilfunkerneuerung InTunnelCom mit Antennenaustausch, Frequenzbanderweiterung und Erhöhung der Sendeleistung auf Parz. 816, Grauholz, Villnachern Tunnel Nord mit folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt. Die eingereichten und die im Rahmen der öffentlichen Auflage einsehbaren Pläne und Unterlagen werden bewilligt.

 

  • Der Swisscom, Chur, der Salt Mobile, Zürich und der Sunrise, Glattpark wird die Baubewilligung für die Mobilfunkerneuerung InTunnelCom mit Antennenaustausch, Frequenzbanderweiterung und Erhöhung der Sendeleistung auf Parz. 902, Grauholz, Villnachern Tunnel Süd mit folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt. Die eingereichten und die im Rahmen der öffentlichen Auflage einsehbaren Pläne und Unterlagen werden bewilligt.

 

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheide kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung bzw. Publikation beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist anzugeben, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche den obgenannten Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

 

Die Beschwerdefrist läuft vom Freitag, 12. April bis Montag, 13. Mai 2024. Die vollständigen Entscheide mit Begründung und Anhang können bis am Montag, 13. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei Villnachern während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen oder es kann dort eine Kopie des Entscheides bezogen werden.

 

 

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