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Coronavirus

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Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus – von aktuellen Massnahmen auf allen Ebenen und in verschiedenen Bereichen bis hin zu Hygienevorschriften und Empfehlungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten...

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coronavirus@ag.ch
062 835 51 10

Lockerungen per 17. Februar 2022

Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
  • die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und
  • Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen 
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • die Einschränkungen privater Treffen

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
 

Eidgenössische und kantonale Massnahmen - Stand 17. Februar 2022, gültig bis voraussichtlich Ende März 2022

Maskenpflicht

Derzeit gelten unter anderem folgende Regeln und Verbote:

  • eine Maskentragpflicht gilt im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen
  • eine Zertifikatspflicht gilt in der Schweiz nicht mehr. Bitte beachten Sie, dass dies bei Reisen ins Ausland weiterhin der Fall sein kann. Zugangskontrollen mit einem Covid-19-Zertifikat sind in der Schweiz nicht mehr möglich. Beispielsweise Betriebe, Veranstalter oder Restaurants dürfen kein Covid-19-Zertifikat verlangen. Ausnahmen kann es in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen geben.
  • eine Zertifikatspflicht gibt es nicht mehr. Es ist im Kanton Aargau nicht gestattet, Zugangskontrollen mit Covid-Zertifikaten durchzuführen.

Die Einhaltung der grundsätzlichen Hygieneregeln sowie der Empfehlungen von Bund und Kanton ist weiterhin wichtig.

Isolation

Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden, müssen sich nach wie vor in Isolation begeben.
 

Kommunale Massnahmen - Stand 17. Februar 2022

Vereinsaktivitäten

Sportliche und kulturelle Aktivitäten sowie Veranstaltungen (u.a. auch Sitzungen und Versammlungen) sind wieder ohne Corona-Massnahmen möglich. Die Masken- und Zertifikatspflicht in öffentlichen Räumlichkeiten sind aufgehoben.

Gemeindeverwaltung

Die generelle Maskenpflicht im Gemeindehaus ist aufgehoben.

 

 

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