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Gemeindeversammlung

Einwohnergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Villnachern wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Winter (Budgetgemeinde).

Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Villnachern wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel unmittelbar nach der Einwohnergemeindeversammlung im gleichen Lokal statt bzw. im Sommer eine Woche.

Aufgaben

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in §20 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) aufgelistet. Einige Punkte sind untenstehend aufgeführt:

  • Festlegung des Voranschlages und des Steuerfusses
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts sowie der Gemeinderechnungen und Beschlussfassung darüber
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
  • Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement usw.
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer (Einbürgerungen)

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