Publikation Baugesuch Flükiger, Brugg
Nr. 2025/05
Bauherrschaft: Peter Flükiger, Brugg
Projektverfasser: Planer Studio GmbH, Würenlingen
Grundeigentümer: Peter Flükiger, Brugg
Objekt: Abbruch bestehendes EFH und Neubau Wohnüberbauung mit Tiefgaragen
Lage: Parz. 30 / Dorfstrasse 4 / Dorfkernzone
Bewilligung durch weitere Instanzen: Dep. Bau, Verkehr und Umwelt
Die Baugesuche liegen vom 09. Mai bis 10. Juni 2025 während den ordentlichen Bürostunden bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Villnachern Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Aus diesen muss ersichtlich sein, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Zugehörige Objekte
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BG Flükiger-Planunterlagen Abbruch und Neubau (Parz. 30, Dorfstrasse 4) (PDF, 17.54 MB) | Download | 0 | BG Flükiger-Planunterlagen Abbruch und Neubau (Parz. 30, Dorfstrasse 4) |