Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde
Ort
Turnhalle VillnachernOberdorfstrasse 7
5213 Villnachern
Informationen
- Beschreibung
Traktandenliste
- Protokoll der Versammlung vom 24. Juni 2021
- Verpflichtungskredit für die Gesamtsanierung Mehrzweckgebäude und Erweiterung des Kindergartens inkl. Photovoltaikanlage für CHF 2'100’000
- Verpflichtungskredit für den Spielplatz auf dem Schulareal für CHF 180’000
- Verpflichtungskredit für die IT-Ausstattung der Schule Villnachern CHF 203’000
- Änderung im Personalreglement, Genehmigung der Stellenerhöhung der Schulverwaltung per 01.01.2022
- Genehmigung der Gesamtsanierung der Wasserleitung und Strasse Vierlinden infolge eines Wasserschadens im Gesamtbetrag von CHF 130'000
- Festlegung der Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025
- Entschädigung an die Grundeigentümer im Zusammenhang mit der überarbeiteten Grundwasserschutzzone Stieracker
- Genehmigung des Budgets 2022 und Festlegung des Steuerfusses auf 120 % und Reduktion des Wasserpreises auf CHF 1.70
- Verschiedenes
Folgende Unterlagen sind Online und am Schalter Verfügbar:
- Schutzkonzept
- Einladungsbroschüre
- Personalreglement ab 01.01.2022
- Aktuelles Personalreglement
Folgende Unterlagen sind nur am Schalter der Gemeindekanzlei einsehbar:
- Protokoll der Versammlung vom 24.06.2021
- Planungsbericht, Visualisierungen und Kostenvoranschlag zur Gesamtsanierung Mehrzweckgebäude inkl. Kindergarten
- Leitfaden mit Anhang zur IT-Ausstattung der Schule
- Schutzzonenreglement der Grundwasserschutzzone Stieracker, die Berichte des Geologen und die Entschädigungsberechnung
- Budget 2022
- Stellungnahme der FIKO zum Budget 2022
- Voraussetzungen
Gemeindeversammlungen - Corona Massnahmen
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist wie bisher erlaubt. Diese werden nach Art. 19 Abs. 1 lit. a Covid-19-Verordnung besondere Lage ausdrücklich vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Die geltenden Schutzmassnahmen sind zu beachten. Nebst der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Nach Art. 19 Abs. lit. b Covid-19-Verordnung besteht zudem die Möglichkeit, dass unaufschiebbare Versammlungen unter den gleichen Voraussetzungen wie die Gemeindeversammlungen durchgeführt werden, also ohne Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden, aber mit Abstands- und Maskenpflicht. Darunter sind Versammlungen zu verstehen, die einen direkten Bezug zu einer bevorstehenden Gemeindeversammlung haben. Die Durchführung dient der notwendigen Meinungsbildung in Hinsicht auf ein zu beschliessendes Geschäft und kann daher nicht verschoben werden.Die Regelungen betreffend die Massnahmen auf kommunaler Ebene in der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) vom 1. April 2020 sind per 30. Juni 2021 dahingefallen. Der Regierungsrat beabsichtigt, diese Regelungen von § 12 und § 12b der SonderV wiederaufzunehmen. § 12 betrifft die Sicherstellung der politischen Entscheide und § 12b die Einbürgerungen. Damit würde die Möglichkeit einer direkten Urnenabstimmung anstelle der Gemeindeversammlung, wenn deren Aufschub zu gewichtigen Nachteilen führen würde, und keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen oder aus anderen epidemiologischen Gründen die Durchführung der Gemeindeversammlung nicht angezeigt ist, wiedereingeführt. Geplant ist die Geltungsdauer vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022.
In gewissen Gemeinden ist es üblich, nach der Gemeindeversammlung einen Apéro zu offerieren. Da dabei die Regelungen für die Restaurants gelten, kommen ab dem 13. September 2021 die Zugangsbeschränkungen für Personen mit einem Zertifikat zur Anwendung.