Gemeindeversammlung Ortsbürgergemeinde
Ort
MehrzweckgebäudeOberdorfstrasse 5
5213 Villnachern
Informationen
- Beschreibung
Traktandenliste
- Protokoll der Versammlung vom
29. Juni 2021 - Genehmigung des Budgets 2022
- Verschiedenes
- Informationen zum Betriebsplan der Ortsbürgergemeinde
- Stand zum Projekt Geelimatt
Folgende Unterlagen sind Online und am Schalter verfügbar:
- Schutzkonzept
- Einladungsbroschüre
Folgende Unterlagen sind nur am Schalter der Gemeindekanzlei einsehbar:
- Protokoll der Versammlung vom 29.06.2021
- Budget 2022
- Betriebsplan
- Protokoll der Versammlung vom
- Voraussetzungen
Gemeindeversammlungen - Corona Massnahmen
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist wie bisher erlaubt. Diese werden nach Art. 19 Abs. 1 lit. a Covid-19-Verordnung besondere Lage ausdrücklich vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Die geltenden Schutzmassnahmen sind zu beachten. Nebst der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Nach Art. 19 Abs. lit. b Covid-19-Verordnung besteht zudem die Möglichkeit, dass unaufschiebbare Versammlungen unter den gleichen Voraussetzungen wie die Gemeindeversammlungen durchgeführt werden, also ohne Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden, aber mit Abstands- und Maskenpflicht. Darunter sind Versammlungen zu verstehen, die einen direkten Bezug zu einer bevorstehenden Gemeindeversammlung haben. Die Durchführung dient der notwendigen Meinungsbildung in Hinsicht auf ein zu beschliessendes Geschäft und kann daher nicht verschoben werden.Die Regelungen betreffend die Massnahmen auf kommunaler Ebene in der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) vom 1. April 2020 sind per 30. Juni 2021 dahingefallen. Der Regierungsrat beabsichtigt, diese Regelungen von § 12 und § 12b der SonderV wiederaufzunehmen. § 12 betrifft die Sicherstellung der politischen Entscheide und § 12b die Einbürgerungen. Damit würde die Möglichkeit einer direkten Urnenabstimmung anstelle der Gemeindeversammlung, wenn deren Aufschub zu gewichtigen Nachteilen führen würde, und keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen oder aus anderen epidemiologischen Gründen die Durchführung der Gemeindeversammlung nicht angezeigt ist, wiedereingeführt. Geplant ist die Geltungsdauer vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022.
In gewissen Gemeinden ist es üblich, nach der Gemeindeversammlung einen Apéro zu offerieren. Da dabei die Regelungen für die Restaurants gelten, kommen ab dem 13. September 2021 die Zugangsbeschränkungen für Personen mit einem Zertifikat zur Anwendung.