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Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK)

Unterstützung und Beratung des Gemeinderates beim Vollzug der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) im Zusammenhang mit der Nutzung und des Unterhalts der Naturschutzzonen, der Schutzobjekte und weiterer schützenswerter Lebensräume und Naturelemente.

Unterstützung und Beratung des Gemeinderates bei Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung sowie bei Änderung des Bauzonenplans bezüglich der Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes.

Die NLK gibt Stellungnahmen zu Handen des Ressortvorstehers ab. Mit dem Antrag des Ressortvorstehers wird sie dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage weitergeleitet.

Stellungnahme zu Gemeindeprojekten, die im Zusammenhang mit dem Natur- und Landschaftsschutz stehen oder Einfluss darauf haben.

Laufende Überprüfung der Mitarbeit im kantonalen Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) oder bei anderen kantonalen oder eidgenössischen Projekten zur ökologischen Aufwertung der Landschaft auf Gemeindestufe.

Laufende Überprüfung von allfälligen Beitragsgesuchen an Bund und Kanton für neue Projekte, die der Schaffung und der Erhaltung von schützenswerten Lebensräumen und Naturelementen dienen.

Kontakt

Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK)
Oberdorfstrasse 2
5213 Villnachern

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