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Finanzkommission

Die Finanzkommission ist gemäss § 47 des Gemeindegesetzes zuständig für die Prüfung der Gemeinderechnungen und für die Stellungnahme zum Voranschlag. In Villnachern ist sie gemäss Gemeindeordnung ausserdem für die Prüfung der Protokolle der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen zuständig und stellt den Versammlungen die entsprechenden Anträge. 


Die Finanzkommission zählt in Villnachern 5 Mitglieder, die durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer bestimmt werden.

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Finanzkommission
Oberdorfstrasse 2
5213 Villnachern

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