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Gemeindekanzlei - Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit der untenstehenden Ansprechsperson seitens der Gemeindeverwaltung.

Bevor das Gesuchformular eingereicht werden kann, muss der Einbürgerungstest bestanden werden. Dafür müssen Sie 34 von 45 Punkten erzielen. Für den Einbürgerungstest können Sie unter folgendem Link üben: Einbürgerungstest üben

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Allgemeine Informationen zur ordentlichen Einbürgerung mit Merkblättern, Verfahrensablauf und rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.  

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