Einwohnerdienste - Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung
- Persönlicher Ausweis (ID-Karte oder Pass)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
Für die elektronische Abmeldung/Ummeldung entnehmen Sie hier weitere Informationen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 441 14 52 | einwohnerdienste@villnachern.ch |