Richtiges Entsorgen von Grüngut
Richtig Entsorgen statt Verbrennen – Was mit Grünabfällen zu tun ist
In letzter Zeit wurde in unserer Gemeinde festgestellt, dass im Garten angefallene Grünabfälle wie Äste, Laub oder Rasenschnitt im Freien verbrannt werden. Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen im Freien gemäss kantonaler und kommunaler Gesetzgebung verboten ist.
Diese Vorschrift dient dem Schutz von Umwelt, Luftqualität und Nachbarschaft. Das offene Feuer setzt Schadstoffe frei, belastet die Gesundheit und kann zu erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigungen führen. Zudem besteht bei Trockenheit eine erhebliche Brandgefahr.
Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner daher, Gartenabfälle ordnungsgemäss zu entsorgen – vorzugsweise über die kommunale Grüngutabfuhr oder durch die Abgabe an den offiziellen Sammelstellen. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Weitere Informationen zur Grüngutabfuhr und den Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Gemeinde oder im Abfallkalender. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Zugehörige Objekte
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Entsorgungskalender 2025 (PDF, 233.62 kB) | Download | 0 | Entsorgungskalender 2025 |