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Eingang Initiativbegehren

10. Mai 2024

Gestützt auf § 62 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) des Kantons Aargau, wird bekanntgegeben, dass dem Gemeinderat von Herr Martin Hartmann folgendes Initiativbegehren eingereicht worden ist:

«Die Ortsbürgergemeinde Villnachern unterstützt im Falle einer gemeinnützigen Stiftungsgründung für den Betrieb des Schwimmbadareals diese mit einer Schenkung von CHF 200'000. Die Übertragung der Gelder setzt den Eintrag der Stiftung in das Handelsregister sowie die Zustimmung der nächsten Ortsbürgergemeindeversammlung voraus.»

Die Prüfung des eingereichten Unterschriftenbogens hat ergeben, dass von total 68 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger 7 Stimmen (10 %) für das Zustandekommen benötigt werden. Sämtliche der 12 eingereichten Stimmen sind gültig.

Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, der Gemeinderat hat das Zustandekommen des Initiativbegehrens festgestellt.

Gegen den Entscheid kann innert drei Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.

Der Gemeinderat prüft zur Initiative mehrere offene Punkte, welche noch geklärt werden müssen.  Über das weitere Vorgehen wird im Mitteilungsblatt informiert.

Weiter möchte der Gemeinderat gegenüber der letzten Publikation über die Information die Hinterlegung des Initiativbegehrens folgende Korrektur anbringen: Hauptinitiant ist Herr Martin Hartmann und nicht die Ortsbürgergemeinde Villnachern. Der Gemeinderat entschuldigt sich für das Versehen und dankt für das Verständnis.

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