Zwei eidgenössische Abstimmungsvorlagen, Wahl Stadtrat, Stadtpräsidentin/Stadtpräsident sowie Vizepräsidentin/Vizepräsident, Steuerkommission, Einwohnerrat, kommunale Abstimmung über das Budget der Einwohnergemeinde
Informationen
- Datum
- 30. November 2025, 8.00 Uhr - 8.30 Uhr
- Lokalität
Gemeindehaus Villnachern, Oberdorfstrasse 2, 5213 Villnachern
zwei eidgenössische Abstimmungsvorlagen, Wahl Stadtrat, Stadtpräsidentin/Stadtpräsident sowie Vizepräsidentin/Vizepräsident, Steuerkommission, Einwohnerrat, kommunale Abstimmung über das Budget der Einwohnergemeinde
Wahltermine, Anmeldeverfahren
Sonntag, 30. November 2025
- Wahl von 5 Mitgliedern des Stadtrates, Stadtpräsidentin/Stadtpräsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident
- Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission
- Wahl eines Ersatzmitglieds der Steuerkommission
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 17. Oktober 2025, bis spätestens 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular für den Wahlvorschlag kann über die Homepage der Stadt Brugg (siehe oben) und bei der Stadtkanzlei Brugg bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede(r) wahlfähige Stimmberechtigte der Stadt Brugg als Kandidat(in) gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Als Stadtpräsidentin/Stadtpräsident oder Vizepräsidentin/Vizepräsident kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Stadtrat gewählt wird.
Werden für die Steuerkommission und das Ersatzmitglied der Steuerkommission weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen/Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Allfällige zweite Wahlgänge finden am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Sonntag, 30. November 2025
Wahl von 50 Mitgliedern des Einwohnerrates
Wahlvorschläge sind gemäss den §§ 9 und 11 der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates von mindestens 15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei spätestens am 62. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Montag, 29. September 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt elektronisch. Die erforderlichen Informationen werden den Parteien rechtzeitig zugestellt werden.
Kommunale Wahlen
Wahl Stadtrat, Stadtpräsidentin/Stadtpräsident sowie Vizepräsidentin/Vizepräsident, Steuerkommission, Einwohnerrat Amtsperiode 2026/2029
Beschreibung
Wahl Stadtrat, Stadtpräsidentin/Stadtpräsident sowie Vizepräsidentin/Vizepräsident, Steuerkommission, Einwohnerrat Amtsperiode 2026/2029
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive