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SVA-Zweigstelle - Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die Prämienverbilligung kann online beantragt werden. Haushalte, welche mutmasslich einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten jeweils von der SVA Aargau einen Code, um die Prämienverbilligung für das Folgejahr beantragen zu können. Der Antrag für Prämienverbilligung muss jeweils bis spätestens am 31. Dezember eingereicht werden (z.B. bis 31.12.2019 für Anspruch 2020).

Ein ausserordentlicher Antrag ist noch möglich, falls sich die wirtschaftlichen- oder persönlichen Verhältnisse massgebend (+/- 20%) verändert haben.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die SVA Zweigstelle oder können hier abgerufen werden.

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