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Soziale Dienste - Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern  beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert Bedürftigkeit.

Elternschaftsbeihilfe wird auf ein Gesuch hin ausgerichtet. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Sozialen Diensten.

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