Kopfzeile

Inhalt

Verkehrsanordnung zur Einführung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Wallbach

23. Oktober 2025

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisierung vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Signal 2.59.1 «Zonensignal Tempo 30» und in Gegenrichtung Signal 2.59.2 «Ende Zonensignal Tempo 30»

Im Ortsteil Wallbach wird auf folgenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

  • Wallbach (ab Kantonsstrasse bei Parzelle 957)
  • Hinterbalm (ab Kulturland bei Parzelle 935)
  • Balm (ohne Signalisation, innerhalb der Zone)

Der Plan zur Tempo-30-Zone kann bei der Gemeindeverwaltung Villnachern zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 25. Oktober 2025 bis 24 November 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Wichtiger Hinweis

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Schinznach hat am 12. Juni 2025 der Einführung von Tempo 30 im gesamten Gemeindegebiet zugestimmt. Da der Ortsteil Wallbach zum Teil auf Gemeindegebiet Villnachern liegt, hat der Gemeinderat Villnachern die Tempo-30-Zonen zu verfügen.

Zugehörige Objekte

Name
Pläne Tempo-30-Zonen Schinznach (PDF, 228.49 kB) Download 0 Pläne Tempo-30-Zonen Schinznach
Icon