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Erhöhte Waldbrandgefahr-Vorsicht bei Feuern und Feuerwerk

17. Juli 2025

Erhöhte Waldbrandgefahr – Vorsicht bei Feuern und Feuerwerk zur Bundesfeier am 1. August 2025

Im Kanton gilt derzeit die Gefahrenstufe 3 von 5, was einer erheblichen Waldbrandgefahr entspricht. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird zur besonderen Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen – insbesondere im Hinblick auf die Bundesfeier am 1. August. Raucherwaren dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden, offene Feuer sind nur in fest eingerichteten Feuerstellen und keinesfalls bei Wind erlaubt. Beim Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuern ist ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald einzuhalten. Himmelslaternen sollen nicht verwendet werden. In der Umgebung ist auf mögliche Brandrisiken zu achten, geeignete Löschmittel sollten griffbereit sein. Zudem sind allfällige lokale Verbote oder zusätzliche Anweisungen der Gemeinde zu beachten. Die Bevölkerung wird gebeten, Verantwortung zu übernehmen und durch umsichtiges Verhalten Brände zu verhindern.

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