Sind Sie neu in die Gemeinde Villnachern gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innert einer gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.
Die Abmeldung bei der früheren Wohngemeinde muss zuerst vorgenommen werden.
eUmzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.
Um sich online an-, ab- und umzumelden klicken Sie bitte auf folgenden Link:
http://ag.eumzug.swiss/
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
Schweizerinnen und Schweizer
- Heimatschein (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz)
- Familienbüchlein (falls verheiratet geschiedenen oder verwitwet)
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Aktueller Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine bei unehelichem/n Kind/ern
Ausländerinnen und Ausländer
Zuzug aus dem Kanton Aargau:
- Ausländerausweis
- Pass
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
- Gebühr von Fr. 26.00 (Nicht EU/EFTA-Staatangehörige)
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- 1 Foto (Nur EU-Bürger)
- Pass / Personalausweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
- Gebühr von Fr. 26.00 (Nicht EU/EFTA-Staatangehörige)
Zuzug aus dem Ausland:
- 1 Foto (Nur EU-Bürger)
- Pass
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
Wenn Sie Hundebesitzer sind
- Heimtierausweis und / oder Impfpass (ausgestellt vom Tierarzt)
- Hundeausweis im Kreditkartenformat (ausgestellt von der ANIS)
- Sachkundennachweis (für jene Hundehalter, die ihren Hund nach dem 01. September 2008 übernommen haben)
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