Blanko-Abstimmungstermine 2018
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- 04. März 2018
- 10. Juni 2018
- 23. September 2018
- 25. November 2018
Link kantonales Wahlbüro
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats vom 23. September 2018 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang
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Am 23. September 2018 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am 10. August 2018, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder hier heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Bei der Gemeinderatswahl findet in jedem Falle ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt. Stille Wahlen im ersten Wahlgang sind nicht möglich (§ 30b GPR).
Urnenöffnungszeiten/briefliche Stimmabgabe
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Die Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Betreffend die briefliche Stimmabgabe ist folgendes zu beachten
- durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle (Gemeinde trägt Portokosten) kann die briefliche Stimmabgabe erfolgen
- die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ende der festelegten Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden

Wahl- und Abstimmungsergebnisse |
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