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Gemeindekanzlei - Todesfall/Bestattungen

Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar schmerzlicher und ungewohnt schwieriger Moment. Er bringt Trauer, Verzweiflung, Verwirrung und Ratlosigkeit.

Ausgerechnet in einer solchen Situation muss aber unmittelbar gehandelt werden, ein beschwerlicher Gang durch verschiedene Instanzen steht einem bevor, man muss an vieles denken und in kürzester Zeit entsprechend organisieren.

Dieser Ratgeber für den Todesfall soll Ihnen als Wegweiser dienen, damit Sie im Trauerfall nicht völlig hilflos und auf sich allein gestellt sind.

 

Todesfall zu Hause

Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei (Tel. 056 441 14 52 / Pikettnummer: 079 794 43 63) anzuzeigen, welches die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung innert 2 Tagen seit Todesfall mitzubringen.

 

Todesfall im Spital oder Heim

Die Spital-, Klinik- oder Heimverwaltung besorgt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist innert 2 Tagen seit Todesfall zu informieren. Dieses ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.

 

Todesfall infolge eines Unfall oder Suizid

Notfallarzt (Tel. Nr. 0800 401 501) und Polizei (Tel. Nr. 117) benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

 

Vorgehen beim Todesfall

Folgende Unterlagen sind (falls vorhanden) der Gemeindekanzlei, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 056 441 14 52 / Pikettnummer 079 794 43 63), mitzubringen: 

  • Ärztliche Todesbescheinigung

  • bei Schweizern:
    - Familienbüchlein

  • bei Ausländern:
    - ausländische ID/Pass
    - Ausländerausweis

Folgende Fragen sind mit der Gemeindekanzlei zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)

  • Ort und Zeit der Bestattung

  • Veranlassung der Überführung ins Krematorium bzw. den Friedhof

  • Bestimmung des Grabes:
    - Reihengrab für Erdbestattungen
    - Reihengrab für Urnen
    - Urnengrab im Urnengrabfeld
    - Urnenwand
    - Sammelurne im Gemeinschaftsgrab (ohne Urne)

  • Ernennung einer Erbenvertretung

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